Weiterbildung zum/-r PraxisanleiterIn
Die Weiterbildung im Gesamtumfang von 300 Stunden befähigt zur Anleitung Auszubildender sowie neue Beschäftigter in der Pflege und erfüllt die Voraussetzung einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation nach § 4 PflAPrV.